Freistaat Sachsen: Einreise mit Visum – Migration durch die Hintertür?*
Die Diskussion um die vereinfachte Einreise von Syrern, Afghanen und anderen Asylsuchenden nach Deutschland mit Visum oder aus Ländern ohne Visumspflicht ist auch in Sachsen aktuell. Die gerade veröffentlichte Antwort des sächsischen Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage im Sächsischen Landtag zum Thema „Migration durch die ‚Hintertür‘?“ fördert zutage, dass die Staatsregierung keinerlei Erkenntnisse darüber hat, wer auf welche Weise in Sachsen einreist und hier einen Asylantrag stellt und wie diese Anträge im Einzelnen beschieden werden. „Der Staatsregierung liegen keine Statistiken darüber vor, ob Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit oder ohne Visum eingereist sind oder ob bei der Einreise ggf. eine Befreiung von der Visumspflicht vorlag“, heißt es in dem Dokument.
Fragen nach der Art der Einreise von Asylbewerbern seit 2019 in Verbindung mit dem Ausgang ihres jeweiligen Asylverfahrens beantwortet die Staatsregierung nicht, da sie andernfalls ihre „Arbeits- und Funktionsweise gefährdet“ sähe. Der Grund: Die betreffenden „insgesamt mehr als 63.000 Akten“ der Ausländerbehörden könnten nur händisch ausgewertet werden, weil „sowohl die Einreiserahmenbedingungen als auch die Anerkennungs- oder Ablehnungsgründe im Asylverfahren nicht zusammen registriert werden“, so die Auskunft von Innenminister Armin Schuster (CDU).
Heiko Petzoldt, der Spitzenkandidat der WerteUnion Sachsen für die Landtagswahl am kommenden Sonntag, ärgert sich: „Es ist kaum zu glauben. Bürger, Unternehmen und Selbstständige werden mit ausufernden bürokratischen Maßnahmen drangsaliert, alles muss streng dokumentiert, erfasst und aufbewahrt werden, aber der Freistaat ist anscheinend weder willens noch in der Lage, auch nur einfachste statistische Daten in einem Bereich zu erheben, der für die innere Sicherheit unseres Landes essentiell ist. Das ist ein Skandal. Wir von der sächsischen WerteUnion fordern die Staatsregierung auf, diese Erfassungslücke sofort zu schließen, damit künftig bekannt ist, wer sich unter welchen Umständen in unserem Land aufhält, und mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass unser Asylrecht nicht länger missbraucht werden kann.“
*Quelle: https://edas.landtag.sachsen.de/; Drucksache 7/16921 vom 27.08.2024