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Wir möchten Ihnen herzlich für Ihr Interesse an der WerteUnion – Landesverband Sachsen danken und Ihre Bereitschaft, uns mit einer Spende zu unterstützen, würdigen. Ihre Großzügigkeit spielt eine entscheidende Rolle dabei, unsere Vision einer gerechteren, freiheitlichen und prosperierenden Gesellschaft voranzutreiben.Durch Ihre Spende* helfen Sie uns, wichtige Initiativen zu fördern, unsere Botschaft zu verbreiten und die demokratischen Prozesse zu stärken. Jeder Beitrag, unabhängig von seiner Größe, trägt dazu bei, positive Veränderungen zu bewirken und die Zukunft unseres Landes mitzugestalten.

Gerade auch für den anstehenden Wahlkampf in Sachsen benötigen wir finanzielle Unterstützung. Wir können leider nicht aus vollen staatlichen Parteiunterstützungskassen profitieren, weil wir als neu gegründete Partei darauf kein Anrecht haben.
Unser Aufruf gilt explizit an alle Unternehmen in Sachsen. Ganz klar und deutlich gesagt, mit der aktuellen Regierung in Sachsen und Deutschland sind alle Unternehmen in ihrer Zukunft gefährdet. Nur mit uns mit einer Wende hin zu einer realistischen und sozial marktwirtschaftlichen Unternehmenspolitik haben Sie eine Chance für die Zukunft. Das sollten Sie beachten. Vielen Dank.

 
WerteUnion – Landesverband Sachsen

 

IBAN: DE23 8505 0300 0221 3022 80
Ostsächsische Sparkasse Dresden (BIC: OSDDDE81XXX)
Verwendungszweck: Spende

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Steuerlich absetzbar

Spenden an politische Parteien sind steuerlich absetzbar. Bis zu einer Höhe von 1.650,– Euro (3.300,– Euro bei Ehepaaren) pro Jahr können Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien als Steuerermäßigung nach § 34g EStG geltend gemacht werden. Diese Steuerermäßigungen wirken sich zu fünfzig Prozent direkt steuermindernd aus. Das bedeutet, für jeden Euro Spende erhält man fünfzig Cent Steuerminderung. Hat man in einem Jahr mehr als 1.650,– Euro (3.300,– Euro bei Ehepaaren) an Mitgliedsbeiträgen und Spenden an politische Parteien bezahlt, kann man darüber hinaus gehende Spenden bis zu weiteren 1.650,– Euro (3.300,– Euro bei Ehepaaren) als Sonderausgaben nach § 10b EStG geltend machen. Sonderausgaben werden vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Die Höhe der Steuerersparnis hängt von der Höhe des jeweiligen Einkommens ab.
Eine Spendenquittung* stellen wir im 1. Quartal des Folgejahres aus.

*SPENDEN AB 300,– € bitte mit Kontaktdaten versehen, falls Spendenquittung erstellt werden soll.