Am Mittwoch, dem 14. August 2024 informierte Bundesinnenministerin Faeser die Öffentlichkeit darüber, dass die Betretungsrechte von Privatwohnungen für staatsanwaltschaftliche und polizeiliche Ermittlungsbehörden drastisch ausgeweitet werden sollen. Dieser Vorstoß von Frau Faeser soll heimliche, für den Privatmann nicht erkennbare Wohnungsdurchsuchungen ermöglichen, wenn diese zumindest auch der Terrorismusabwehr dienen.
Heute, am 16. August 2024, liegt dem ARD Hauptstadt Studio bereits der Entwurf zur Reform des BKA-Gesetzes zum heimlichen Betreten und Schnüffeln in Privatwohnungen vor.
Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist durch Art. 13 Grundgesetz geschützt. Für die Vorbereitung eines derartigen Gesetzentwurfes benötigen auch die hochspezialisierten Juristen im BMI mit Sicherheit einige Monate. Es ist ganz klar, ein schwerer Eingriff in den Kernbereich von Art 13 GG.
Frau Faeser will auch mit diesem Gesetz Freiheitsrechte der Bürger drastisch einschränken und jetzt die Unverletzlichkeit der Wohnung des Bürgers, der Freiraum eines jeden Menschen vor staatlichen Eingriffen, drastisch beschränken. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit wurde nicht beachtet.
Es ist schon erstaunlich, wie sich die Wahnvorstellungen von Frau Faeser den Stasi-Methoden der ehemaligen DDR-Diktatur mit erschreckender Geschwindigkeit annähern. Das von Buschmann, FDP, geführte Bundesjustizministerium gibt sich erstaunt über diesen Gesetzentwurf und meldet schwerwiegende Bedenken an. Sollte es wirklich möglich sein, dass das Justizministerium nichts von dieser Tätigkeit des Innenministeriums wusste?
Ein Eingriff in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung durch heimliches staatliches Schnüffeln in Privatwohnungen ist nicht nur gruselig, sondern mit aller Vehemenz abzulehnen.